Staatliche Rente oder private Vorsorge?

Jochen Nienhaus, Carsten Hölscher

v.l.n.r.:Jochen Nienhaus, Carsten Hölscher

Interview mit Jochen Nienhaus, Head of HR bei Syngenta und Carsten Hölscher, Rechtsanwalt und Partner bei der Aon Hewitt GmbH, zur betrieblichen Altersversorgung

Die staatliche Rente reicht im Alter nicht mehr aus, also muss auch privat vorgesorgt werden – das ist mittlerweile bei jedem angekommen. Welche Vorteile hat denn eine betriebliche Altersvorsorge?
NIENHAUS/HÖLSCHER: Die betriebliche Altersversorgung ist gegenüber einer privaten Vorsorge die effizientere Form der Altersversorgung. Hierbei spielen Skaleneffekte eine Rolle, aber auch die Tatsache, dass der Arbeitgeber oft die Kosten für die Ausgestaltung und Verwaltung der Versorgungswerke trägt. Risiken einer Gruppe lassen sich besser versichern, als die von Einzelpersonen. Die betriebliche Altersversorgung wird in der Regel von den Betriebsparteien unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedingungen konzipiert. Der Mitarbeiter erhält daher Zugang zu einem maßgeschneiderten Modell, bei dem er nicht allzu viel falsch machen kann. Für die betriebliche Altersversorgung gelten gesetzliche Schutzvorschriften, die im Rahmen der privaten Vorsorge nicht oder nur auf einem niedrigeren Niveau existieren (z.B. Kapitalerhalt; Insolvenzschutz; Anpassung)

Es gibt eine Vielzahl an Angeboten auf dem Markt. Können die Unternehmen, die am 3. November kommen, überhaupt einen Überblick bekommen und für sich das Beste raussuchen?
NIENHAUS/HÖLSCHER: Modelle der betrieblichen Altersversorgung lassen sich ohnehin nicht von der Stange kaufen, d.h. die Situation und die Zielsetzungen des jeweiligen Unternehmens werden sich in der Regel von den Praxisbeispielen unterscheiden. Der Mehrwert der Veranstaltung liegt darin zu erfahren, wie andere Unternehmen mit den derzeitigen Anforderungen umgehen, um hieraus eigene Lösungsansätze zu entwickeln. Eine Vielzahl der derzeitigen Anforderungen sind direkte oder indirekte Folge der demografischen Veränderungen. Das „best practice“ Beispiel von Syngenta beinhaltet Lösungsansätze zu folgenden Fragestellungen:
– Mit welchen Anreizen kann man junge Mitarbeiter dazu motivieren, mehr Verantwortung für die eigene Vorsorge zu übernehmen?
– Wie lassen sich trotz des Niedrigzinsumfelds dennoch attraktive Leistungen erzielen?
– Wie lassen sich Risikominimierung für das Unternehmen und Garantien für die Mitarbeiter in Einklang bringen?

Welche Benefit-Philosophie vertritt Syngenta? Ist es wirklich ein Vorteil für die Mitarbeiterbindung, wenn das Unternehmen bAV anbietet?
NIENHAUS: Für viele meiner Kunden stellt die bAV bewusst nur einen Hygienefaktor dar, soll heißen, die Mitarbeiter sollen nicht nur wegen der bAV im Unternehmen verbleiben. Eine unzureichende Absicherung soll allerdings auch kein Grund darstellen, das Unternehmen zu verlassen.

Warum sollte ich am 3. November in die IHK kommen?
NIENHAUS/HÖLSCHER: Viele Paradigmen der Vergangenheit werden derzeit in Frage gestellt. Zum Beispiel, Aspekte, die früher für das Unternehmen kein Risiko dargestellt haben, gewinnen plötzlich eine ganz andere Bedeutung. Gerade in Zeiten des Wandels halte ich es für außerordentlich wichtig, sich auszutauschen, um Altbewährtes aus einer anderen Perspektive zu betrachten.

Die Veranstaltung fand am 03. November 2014 statt: „Aufschlag Rente: was rentiert sich noch?”.